Visitenkarte der Einrichtung
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Laurenzplatz 4
50667 Köln
Internetauftritt
Unterstützungsangebot vor Ort
Weg im Außenbereich
Anreise
Name der Haltestelle: Rathaus (Dom/Hbf).
Art der Haltestelle Bus-Haltestelle.
Entfernung der Haltestelle: 20 m.
Grundeigenschaften des Weges
Gibt es auf den Wegen zum Eingang Schwellen, die höher als 2 cm sind und sich außerhalb von Türen und Durchgängen befinden? Nein.
Befinden sich auf dem Weg zum Eingang Sitzplätze? Nein.
Sind die Wege zum Eingang durchgehend beleuchtet? Ja.
Gibt es im Wegeverlauf Spiegelungen (z.B. spiegelnde Böden oder Glasflächen)? Nein.
Ist der Bodenbelag leicht und erschütterungsarm befahrbar? Ja.
Verfügen die Gehwege oder Verkehrsflächen zum Gebäudeeingang über mehr als 3 Prozent Längsneigung? Nein.
Verfügen die Gehwege oder Verkehrsflächen zum Gebäudeeingang über mehr als 2,5 Prozent Querneigung? Nein.
Leit- und Orientierungssysteme
Ist im Außenbereich mindestens ein Übersichtsplan vorhanden? Nein.
Leitsysteme für Blinde- und Sehbehinderte - Sind auf den Wegen zum Eingang Bodenindikatoren oder sonstige taktil erfassbare Orientierungshilfen vorhanden?
- Bodenindikatoren - Leitstreifen (z.B. Rippenplatten) oder Aufmerksamkeitsfelder (z.B. Noppenplatten): Nein.
- sonstige Orientierungshilfen - z.B. Hauswände, Rasenkantensteine oder unterschiedliche Gehwegpflasterung: Nein.
Sind die Wege zum Eingang ausgeschildert? Nein.
Ist die Wegeführung insgesamt leicht verständlich? Ja.
Gefahrenstellen
Gibt es auf den Wegen zum Eingang eine Gefahrenstelle? Gefahrenstellen sind z.B. in den Bewegungsraum hineinragende Treppenunterkanten, Schilder, Masten, Stützen, Poller oder sonstige Gegenstände, die unter Umständen nicht als Gefahren erkannt werden. Zeitlich begrenzte Baustellen o.ä. fallen nicht darunter.: Nein.
Gibt es auf den Wegen zum Eingang eine Absturzgefahrenstelle? Absturzgefahrenstellen sind beispielsweise Stufen oder Treppen, die oberhalb nicht durch Aufmerksamkeitsfelder gesichert sind.: Nein.
Eingang
Eingang
Weg im Innenbereich
Besprechungsraum oder Beratungsplatz
Grundeigenschaften
Handelt es sich um einen separaten Beratungsplatz, d.h. keine „Großraumabfertigung“? Ja.
Ist mindestens ein Beratungs- oder Schreibplatz unterfahrbar? Ja.
Verfügt das Besprechungszimmer oder der Beratungsplatz über eine gute Raumakustik? Ja.
Dienstleistungen
Dienstleistungen oder Unterstützungen - Zur Verständigung mit Hörgeschädigten und Taubblinden werden nachfolgende Dienstleistungen oder Unterstützungen eingesetzt:
- Gebärdensprachdolmetschung: Nein.
- Schriftdolmetschung: Nein.
- Lorm-Dolmetschung: Nein.
- abhörsichere Induktionsschleifensysteme - für Person-zu-Person-Gespräche mit einem begrenzten Radius: Nein.
Kommunikation
Besteht eine blendfreie Sicht auf die Gesprächspartner? Ja.
Wird der gegenseitige Blickkontakt durch Gegenstände blockiert? Nein.
Beschilderung und Leitsysteme
Gibt es Hinweisschilder zu Besprechungszimmern oder Beratungsplätzen? Nein.
Gibt es Leitsysteme zu den Besprechungszimmern oder Beratungsplätzen? Bodenindikatoren sind optisch kontrastreiche und/ oder taktil erfassbare Leitlinien (z.B. Rippenplatten) und Aufmerksamkeitsfelder (z.B. Noppenplatten). Sonstige Leit- und Orientierungshilfen sind z.B. optisch kontrastreiche und/ oder taktil erfassbare Teppich- oder sonstige Bodenbelagswechsel, durchgehende Wände oder Handläufe.: Nein.