Visitenkarte der Einrichtung

Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Laurenzplatz 4
50667 Köln

Foto des Gebäudes.

Internetauftritt

Unterstützungsangebot vor Ort

1. Unterstützungsangebot vor Ort 1

Angebote

Wird durch das Personal Auskunft erteilt und Hilfestellung angeboten? Ja.

Ist es möglich, sich nach Anmeldung persönlich im Wartebereich abholen zu lassen? Ja.

Ist das Personal durch einheitliche Kleidung und/ oder Namensschilder erkennbar? Nein.

Besteht die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme mit dem Personal über E-Mail bzw. Fax? Ja.

Gibt es einen Kartenvorverkauf per E-Mail bzw. Fax mit Platzreservierung? Nein.

Steht ein Lage- oder Gebäudeplan mit Fotos oder Piktogrammen zum Aushändigen zur Verfügung? Nein.

Stehen Broschüren, Programme usw. mit Informationen zur Barrierefreiheit der Einrichtung zur Verfügung? Nein.

Gibt es technische Hilfen für Menschen mit einer Hörschädigung? Nein.

Personalschulungen im Hinblick auf die speziellen Bedarfe von Menschen mit

  • kognitiven Einschränkungen: Nein.
  • motorischen Einschränkungen: Nein.
  • einer Sehschädigung: Nein.
  • einer Hörschädigung: Nein.

Sonstiges

Hilft das Personal bei Bedarf bei der Nutzung des Aufzuges? Nein.

Erfüllen die Signale des Hausalarms das Zwei-Sinne-Prinzip (akustischer sowie optischer Alarm, z.B. Blinkleuchten, eindeutige Piktogramme), auch im Bereich von Sanitärräumen und Umkleidekabinen? Nein.

Hilft das Personal bei Bedarf bei der Bedienung des Automaten? Nein.

Gibt es mobile Rampen, die im Bedarfsfall angelegt werden können? Nein.

Ist vor Ort ein Rollstuhl ausleihbar? Nein.

Ist vor Ort ein Rollator ausleihbar? Nein.

Gibt es eine Toilette für Menschen mit Behinderung? Nein.

Dürfen Blindenführhunde bzw. Assistenzhunde in die Einrichtung mitgenommen werden? Ja.

Ist in der Nähe des Gebäudes ein Hundeauslaufplatz? Nein.

Weg im Außenbereich

Eingang

Weg im Innenbereich

Besprechungsraum oder Beratungsplatz

Grundeigenschaften

Handelt es sich um einen separaten Beratungsplatz, d.h. keine „Großraumabfertigung“? Ja.

Ist mindestens ein Beratungs- oder Schreibplatz unterfahrbar? Ja.

Verfügt das Besprechungszimmer oder der Beratungsplatz über eine gute Raumakustik? Ja.

Dienstleistungen

Dienstleistungen oder Unterstützungen - Zur Verständigung mit Hörgeschädigten und Taubblinden werden nachfolgende Dienstleistungen oder Unterstützungen eingesetzt:

  • Gebärdensprachdolmetschung: Nein.
  • Schriftdolmetschung: Nein.
  • Lorm-Dolmetschung: Nein.
  • abhörsichere Induktionsschleifensysteme - für Person-zu-Person-Gespräche mit einem begrenzten Radius: Nein.
Kommunikation

Besteht eine blendfreie Sicht auf die Gesprächspartner? Ja.

Wird der gegenseitige Blickkontakt durch Gegenstände blockiert? Nein.

Beschilderung und Leitsysteme

Gibt es Hinweisschilder zu Besprechungszimmern oder Beratungsplätzen? Nein.

Gibt es Leitsysteme zu den Besprechungszimmern oder Beratungsplätzen? Bodenindikatoren sind optisch kontrastreiche und/ oder taktil erfassbare Leitlinien (z.B. Rippenplatten) und Aufmerksamkeitsfelder (z.B. Noppenplatten). Sonstige Leit- und Orientierungshilfen sind z.B. optisch kontrastreiche und/ oder taktil erfassbare Teppich- oder sonstige Bodenbelagswechsel, durchgehende Wände oder Handläufe.: Nein.

Türen und Durchgänge

Türen und Durchgänge

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