Visitenkarte der Einrichtung

Altes Amtsgericht

Bahnhofstraße 8
59368 Werne

Foto des Gebäudes.

Internetauftritt

Unterstützungsangebot vor Ort

PKW-Park- oder Stellplatz

Weg im Außenbereich

Anreise

Entfernung des Behindertenstellplatzes: 43 m.

Grundeigenschaften des Weges

Gibt es auf den Wegen zum Eingang Schwellen, die höher als 2 cm sind und sich außerhalb von Türen und Durchgängen befinden? Nein.

Befinden sich auf dem Weg zum Eingang Sitzplätze? Nein.

Sind die Wege zum Eingang durchgehend beleuchtet? Nein.

Gibt es im Wegeverlauf Spiegelungen (z.B. spiegelnde Böden oder Glasflächen)? Nein.

Ist der Bodenbelag leicht und erschütterungsarm befahrbar? Ja.

Verfügen die Gehwege oder Verkehrsflächen zum Gebäudeeingang über mehr als 3 Prozent Längsneigung? Nein.

Verfügen die Gehwege oder Verkehrsflächen zum Gebäudeeingang über mehr als 2,5 Prozent Querneigung? Nein.

Leit- und Orientierungssysteme

Ist im Außenbereich mindestens ein Übersichtsplan vorhanden? Nein.

Leitsysteme für Blinde- und Sehbehinderte - Sind auf den Wegen zum Eingang Bodenindikatoren oder sonstige taktil erfassbare Orientierungshilfen vorhanden?

  • Bodenindikatoren - Leitstreifen (z.B. Rippenplatten) oder Aufmerksamkeitsfelder (z.B. Noppenplatten): Nein.
  • sonstige Orientierungshilfen - z.B. Hauswände, Rasenkantensteine oder unterschiedliche Gehwegpflasterung: Ja.

Leitsysteme

  • sonstige Orientierungshilfen optisch kontrastreich: Nein.
  • Durchgängigkeit - Sind die Leitsysteme durchgängig vorhanden? Nein.

Sind die Wege zum Eingang ausgeschildert? Nein.

Ist die Wegeführung insgesamt leicht verständlich? Nein.

Gefahrenstellen

Gibt es auf den Wegen zum Eingang eine Gefahrenstelle? Gefahrenstellen sind z.B. in den Bewegungsraum hineinragende Treppenunterkanten, Schilder, Masten, Stützen, Poller oder sonstige Gegenstände, die unter Umständen nicht als Gefahren erkannt werden. Zeitlich begrenzte Baustellen o.ä. fallen nicht darunter.: Nein.

Gibt es auf den Wegen zum Eingang eine Absturzgefahrenstelle? Absturzgefahrenstellen sind beispielsweise Stufen oder Treppen, die oberhalb nicht durch Aufmerksamkeitsfelder gesichert sind.: Nein.

PKW-Park- oder Stellplatz
Eingang

Eingang

Wege im Innenbereich

Behinderten-Toilette

Standard-Toilette

Besprechungsräume und Beratungsplätze

Grundeigenschaften

Handelt es sich um einen separaten Beratungsplatz, d.h. keine „Großraumabfertigung“? Ja.

Ist mindestens ein Beratungs- oder Schreibplatz unterfahrbar? Ja.

Verfügt das Besprechungszimmer oder der Beratungsplatz über eine gute Raumakustik? Ja.

Kommunikation

Besteht eine blendfreie Sicht auf die Gesprächspartner? Ja.

Wird der gegenseitige Blickkontakt durch Gegenstände blockiert? Ja.

Beschilderung und Leitsysteme

Gibt es Hinweisschilder zu Besprechungszimmern oder Beratungsplätzen? Nein.

Gibt es Leitsysteme zu den Besprechungszimmern oder Beratungsplätzen? Bodenindikatoren sind optisch kontrastreiche und/ oder taktil erfassbare Leitlinien (z.B. Rippenplatten) und Aufmerksamkeitsfelder (z.B. Noppenplatten). Sonstige Leit- und Orientierungshilfen sind z.B. optisch kontrastreiche und/ oder taktil erfassbare Teppich- oder sonstige Bodenbelagswechsel, durchgehende Wände oder Handläufe.: Nein.

Türen und Durchgänge

Aufzug

Treppe oder Stufe

Türen und Durchgänge

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