Visitenkarte der Einrichtung

Land- und Amtsgericht

Werdener Straße 1
40227 Düsseldorf

Foto des Gebäudes.

Besprechungsräume und Beratungsplätze

Grundeigenschaften

Handelt es sich um einen separaten Beratungsplatz, d.h. keine „Großraumabfertigung“? Ja.

Ist mindestens ein Beratungs- oder Schreibplatz unterfahrbar? Ja.

Verfügt das Besprechungszimmer oder der Beratungsplatz über eine gute Raumakustik? Ja.

Dienstleistungen

Dienstleistungen oder Unterstützungen - Zur Verständigung mit Hörgeschädigten und Taubblinden werden nachfolgende Dienstleistungen oder Unterstützungen eingesetzt:

  • Gebärdensprachdolmetschung: Nein.
  • Schriftdolmetschung: Nein.
  • Lorm-Dolmetschung: Nein.
  • abhörsichere Induktionsschleifensysteme - für Person-zu-Person-Gespräche mit einem begrenzten Radius: Ja.

Dienstleistungen oder Unterstützungen

  • Wird auf das bzw. die Induktionsschleifensystem/e durch ein gut sichtbares Schild hingewiesen? Ja.
Kommunikation

Besteht eine blendfreie Sicht auf die Gesprächspartner? Ja.

Wird der gegenseitige Blickkontakt durch Gegenstände blockiert? Nein.

Beschilderung und Leitsysteme

Gibt es Hinweisschilder zu Besprechungszimmern oder Beratungsplätzen? Nein.

Gibt es Leitsysteme zu den Besprechungszimmern oder Beratungsplätzen? Bodenindikatoren sind optisch kontrastreiche und/ oder taktil erfassbare Leitlinien (z.B. Rippenplatten) und Aufmerksamkeitsfelder (z.B. Noppenplatten). Sonstige Leit- und Orientierungshilfen sind z.B. optisch kontrastreiche und/ oder taktil erfassbare Teppich- oder sonstige Bodenbelagswechsel, durchgehende Wände oder Handläufe.: Nein.

Grundeigenschaften

Handelt es sich um einen separaten Beratungsplatz, d.h. keine „Großraumabfertigung“? Ja.

Ist mindestens ein Beratungs- oder Schreibplatz unterfahrbar? Ja.

Verfügt das Besprechungszimmer oder der Beratungsplatz über eine gute Raumakustik? Ja.

Dienstleistungen

Dienstleistungen oder Unterstützungen - Zur Verständigung mit Hörgeschädigten und Taubblinden werden nachfolgende Dienstleistungen oder Unterstützungen eingesetzt:

  • Gebärdensprachdolmetschung: Nein.
  • Schriftdolmetschung: Nein.
  • Lorm-Dolmetschung: Nein.
  • abhörsichere Induktionsschleifensysteme - für Person-zu-Person-Gespräche mit einem begrenzten Radius: Ja.

Dienstleistungen oder Unterstützungen

  • Wird auf das bzw. die Induktionsschleifensystem/e durch ein gut sichtbares Schild hingewiesen? Ja.
Kommunikation

Besteht eine blendfreie Sicht auf die Gesprächspartner? Ja.

Wird der gegenseitige Blickkontakt durch Gegenstände blockiert? Nein.

Beschilderung und Leitsysteme

Beschilderung

  • taktil erfassbar, z.B. durch Profilschrift: Ja.
  • optisch kontrastreich: Ja.
  • in ausreichender Größe: Ja.
  • in serifenloser Schrift: Ja.
  • blendfrei: Ja.
  • bildhaft dargestellt (Fotos oder Piktogramme): Nein.
  • leicht verständlich und eindeutig: Ja.

Gibt es Leitsysteme zu den Besprechungszimmern oder Beratungsplätzen? Bodenindikatoren sind optisch kontrastreiche und/ oder taktil erfassbare Leitlinien (z.B. Rippenplatten) und Aufmerksamkeitsfelder (z.B. Noppenplatten). Sonstige Leit- und Orientierungshilfen sind z.B. optisch kontrastreiche und/ oder taktil erfassbare Teppich- oder sonstige Bodenbelagswechsel, durchgehende Wände oder Handläufe.: Ja.

Leitsysteme

  • optisch kontrastreich: Ja.
  • taktil erfassbar: Ja.
  • durchgängig: Nein.
Türen und Durchgänge

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