Visitenkarte der Einrichtung

Technopark Kamen Gründerzentrum

Lünener Straße 211
59174 Kamen

Unterstützungsangebot vor Ort

Angebote

Wird durch das Personal Auskunft erteilt und Hilfestellung zur Orientierung in der Einrichtung angeboten? Ja.

Ist es möglich, sich nach Anmeldung persönlich im Wartebereich abholen zu lassen? Ja.

Ist das Personal durch einheitliche Kleidung und/ oder Namensschilder erkennbar? Nein.

Besteht die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme mit dem Personal über E-Mail bzw. Fax? Ja.

Gibt es einen Kartenvorverkauf per E-Mail bzw. Fax mit Platzreservierung? Nein.

Steht ein Lage- oder Gebäudeplan mit Fotos oder Piktogrammen zum Aushändigen zur Verfügung? Ja.

Stehen Broschüren, Programme usw. mit Informationen zur Barrierefreiheit der Einrichtung zur Verfügung? Nein.

  • Gibt es einen Platz für die Gebärdensprachdolmetschung bzw. Oraldolmetschung mit guter Ausleuchtung von Gesicht und Gebärden, den Teilnehmenden zugewandt? Nein.
  • Gibt es einen Beamer und eine Leinwand zum Einsatz für die Schriftdolmetschung? Nein.

Veranstaltungen in leichter Sprache: Nein.

Gibt es technische Hilfen für Menschen mit einer Hörschädigung? Nein.

Können Menschen mit einer Hörschädigung selbst festlegen welche Unterstützung (Technische Hilfen oder Dolmetschung) vor Ort bereit gestellt werden soll? Nein.

Personalschulungen im Hinblick auf die speziellen Bedarfe von Menschen mit

  • kognitiven Einschränkungen: Nein.
  • motorischen Einschränkungen: Nein.
  • einer Sehschädigung: Nein.
  • einer Hörschädigung: Nein.

Sonstiges

Unterstützung im Außenbereich: Ja.

Unterstützung im Innenbereich: Ja.

Hilft das Personal bei der Nutzung eines Aufzuges? Ja.

Hilft das Personal bei Bedarf bei der Bedienung eines Automaten? Nein.

Notruf im Aufzug

  • Gibt es eine akustische Rückmeldung, dass der Notruf angenommen wurde? Ja.
  • Gibt es eine optische Bestätigung, dass der Notruf angenommen wurde (eindeutige Symbolik für „Notruf angenommen")? Nein.

Gibt es einen Hausalarm? Ja.

Erfüllen die Signale des Hausalarms das Zwei-Sinne-Prinzip (akustischer sowie optischer Alarm, z.B. Blinkleuchten, eindeutige Piktogramme), auch im Bereich von Sanitärräumen und Umkleidekabinen? Nein.

Ist vor Ort ein Rollstuhl ausleihbar? Nein.

Ist vor Ort ein Rollator ausleihbar? Nein.

Gibt es eine Toilette für Menschen mit Behinderung? Ja.

Wird zum Öffnen der Toilette ein Schlüssel benötigt? Nein.

Dürfen Blindenführhunde bzw. Assistenzhunde in die Einrichtung mitgenommen werden? Ja.

Ist in der Nähe des Gebäudes ein Hundeauslaufplatz? Ja.

Welche Details möchten Sie sehen?

 
Nur Informationen für Menschen …