Visitenkarte der Einrichtung

Bezirksamt Innenstadt

Laurenzplatz 1-3
50667 Köln

Foto des Gebäudes.

Besprechungsraum oder Beratungsplatz

Grundeigenschaften

Handelt es sich um einen separaten Beratungsplatz, d.h. keine „Großraumabfertigung“? Nein.

Ist mindestens ein Beratungs- oder Schreibplatz unterfahrbar? Ja.

Verfügt das Besprechungszimmer oder der Beratungsplatz über eine gute Raumakustik? Ja.

Dienstleistungen

Dienstleistungen oder Unterstützungen - Zur Verständigung mit Hörgeschädigten und Taubblinden werden nachfolgende Dienstleistungen oder Unterstützungen eingesetzt:

  • Gebärdensprachdolmetschung: Nein.
  • Schriftdolmetschung: Nein.
  • Lorm-Dolmetschung: Nein.
  • abhörsichere Induktionsschleifensysteme - für Person-zu-Person-Gespräche mit einem begrenzten Radius: Nein.
Kommunikation

Besteht eine blendfreie Sicht auf die Gesprächspartner? Ja.

Wird der gegenseitige Blickkontakt durch Gegenstände blockiert? Nein.

Beschilderung und Leitsysteme

Beschilderung

  • taktil erfassbar, z.B. durch Profilschrift: Nein.
  • optisch kontrastreich: Ja.
  • in ausreichender Größe: Ja.
  • in serifenloser Schrift: Ja.
  • blendfrei: Ja.
  • bildhaft dargestellt (Fotos oder Piktogramme): Nein.
  • leicht verständlich und eindeutig: Ja.

Gibt es Leitsysteme zu den Besprechungszimmern oder Beratungsplätzen? Bodenindikatoren sind optisch kontrastreiche und/ oder taktil erfassbare Leitlinien (z.B. Rippenplatten) und Aufmerksamkeitsfelder (z.B. Noppenplatten). Sonstige Leit- und Orientierungshilfen sind z.B. optisch kontrastreiche und/ oder taktil erfassbare Teppich- oder sonstige Bodenbelagswechsel, durchgehende Wände oder Handläufe.: Nein.

Türen und Durchgänge

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