Visitenkarte der Einrichtung
Altes Rathaus
Hauptstraße 48
58706 Menden
Besprechungsraum oder Beratungsplatz
Grundeigenschaften
Handelt es sich um einen separaten Beratungsplatz, d.h. keine „Großraumabfertigung“? Ja.
Ist mindestens ein Beratungs- oder Schreibplatz unterfahrbar? Ja.
Verfügt das Besprechungszimmer oder der Beratungsplatz über eine gute Raumakustik? Ja.
Dienstleistungen
Dienstleistungen oder Unterstützungen - Zur Verständigung mit Hörgeschädigten und Taubblinden werden nachfolgende Dienstleistungen oder Unterstützungen eingesetzt:
- Gebärdensprachdolmetschung: Nein.
- Schriftdolmetschung: Nein.
- Lorm-Dolmetschung: Nein.
- abhörsichere Induktionsschleifensysteme - für Person-zu-Person-Gespräche mit einem begrenzten Radius: Nein.
Kommunikation
Besteht eine blendfreie Sicht auf die Gesprächspartner? Ja.
Wird der gegenseitige Blickkontakt durch Gegenstände blockiert? Nein.
Beschilderung und Leitsysteme
Beschilderung
- taktil erfassbar, z.B. durch Profilschrift: Nein.
- optisch kontrastreich: Ja.
- in ausreichender Größe: Ja.
- in serifenloser Schrift: Nein.
- blendfrei: Ja.
- bildhaft dargestellt (Fotos oder Piktogramme): Nein.
- leicht verständlich und eindeutig: Ja.
Gibt es Leitsysteme zu den Besprechungszimmern oder Beratungsplätzen? Bodenindikatoren sind optisch kontrastreiche und/ oder taktil erfassbare Leitlinien (z.B. Rippenplatten) und Aufmerksamkeitsfelder (z.B. Noppenplatten). Sonstige Leit- und Orientierungshilfen sind z.B. optisch kontrastreiche und/ oder taktil erfassbare Teppich- oder sonstige Bodenbelagswechsel, durchgehende Wände oder Handläufe.: Nein.