Visitenkarte der Einrichtung

Agentur für Arbeit Paderborn

Bahnhofstraße 26
33102 Paderborn

Foto des Gebäudes.

Weg im Außenbereich

Grundeigenschaften des Weges

Gibt es auf den Wegen zum Eingang Schwellen, die höher als 2 cm sind und sich außerhalb von Türen und Durchgängen befinden? Ja.

Schwellen

  • Höhe der höchsten Schwelle: 12 cm.
  • optisch kontrastreich: Nein.

Befinden sich auf dem Weg zum Eingang Sitzplätze? Nein.

Sind die Wege zum Eingang durchgehend beleuchtet? Nein.

Gibt es im Wegeverlauf Spiegelungen (z.B. spiegelnde Böden oder Glasflächen)? Nein.

Ist der Bodenbelag leicht und erschütterungsarm befahrbar? Ja.

Verfügen die Gehwege oder Verkehrsflächen zum Gebäudeeingang über mehr als 3 Prozent Längsneigung? Nein.

Verfügen die Gehwege oder Verkehrsflächen zum Gebäudeeingang über mehr als 2,5 Prozent Querneigung? Nein.

Leit- und Orientierungssysteme

Ist im Außenbereich mindestens ein Übersichtsplan vorhanden? Nein.

Leitsysteme für Blinde- und Sehbehinderte - Sind auf den Wegen zum Eingang Bodenindikatoren oder sonstige taktil erfassbare Orientierungshilfen vorhanden?

  • Bodenindikatoren - Leitstreifen (z.B. Rippenplatten) oder Aufmerksamkeitsfelder (z.B. Noppenplatten): Nein.
  • sonstige Orientierungshilfen - z.B. Hauswände, Rasenkantensteine oder unterschiedliche Gehwegpflasterung: Ja.

Leitsysteme

  • sonstige Orientierungshilfen optisch kontrastreich: Ja.
  • Durchgängigkeit - Sind die Leitsysteme durchgängig vorhanden? Nein.

Sind die Wege zum Eingang ausgeschildert? Ja.

Beschilderung

  • taktil erfassbar, z.B. durch Profilschrift: Nein.
  • optisch kontrastreich: Ja.
  • in ausreichender Größe: Nein.
  • in serifenloser Schrift: Nein.
  • blendfrei: Nein.
  • bildhaft dargestellt (Fotos oder Piktogramme): Nein.
  • leicht verständlich und eindeutig: Ja.
  • Wiederholung bei längeren Wegstrecken: Nein.

Ist die Wegeführung insgesamt leicht verständlich? Ja.

Gefahrenstellen

Gibt es auf den Wegen zum Eingang eine Gefahrenstelle? Gefahrenstellen sind z.B. in den Bewegungsraum hineinragende Treppenunterkanten, Schilder, Masten, Stützen, Poller oder sonstige Gegenstände, die unter Umständen nicht als Gefahren erkannt werden. Zeitlich begrenzte Baustellen o.ä. fallen nicht darunter.: Nein.

Gibt es auf den Wegen zum Eingang eine Absturzgefahrenstelle? Absturzgefahrenstellen sind beispielsweise Stufen oder Treppen, die oberhalb nicht durch Aufmerksamkeitsfelder gesichert sind.: Nein.

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