Visitenkarte der Einrichtung

Amt für soziale Sicherung und Integration

Vogelsanger Weg 49
40470 Düsseldorf

Automat

Grundeigenschaften

Art des Automaten: Nummernautomat (z.B. im Wartebereich).

Nummernautomat

  • Ansage - Wird beim Ziehen die Nummer akustisch angesagt? Nein.
  • Aufruf - Wird die aufgerufene Nummer laut und deutlich angesagt? Ja.
  • Anzeige - Wird die aufgerufene Nummer optisch kontrastreich angezeigt? Ja.

Bewegungsfläche vor dem Automaten

  • Breite: mindestens 150 cm.
  • Tiefe: mindestens 150 cm.

Ist der Automat in einer Tiefe von mind. 15 cm unterfahrbar? Ja.

Bedienung

Bedienelemente - z.B. Geldeinwurf, -rückgabe, Kartenschlitz oder Tasten

  • niedrigstes Bedienelement: 113 cm.
  • höchstes Bedienelement: 130 cm.

Ist die Bewegungsfläche durch eine Wand bzw. durch ein anderes Bauteil seitlich begrenzt? Seitlicher Abstand von der Mittelachse des äußersten Bedienelements zu diesem Bauteil geringer als 50 cm: Nein.

Verfügt der Automat über Taster? Nein.

Schrift bzw. Piktogramme der Bedienungselemente

  • erhaben (z.B. Pyramidenschrift): Nein.
  • in Brailleschrift: Nein.
  • optisch kontrastreich: Ja.
  • in ausreichender Größe: Nein.

Verfügt der Automat über ein Anzeigefeld (auch Touchscreen)? Ja.

Anzeige

  • optisch kontrastreich: Ja.
  • in ausreichender Größe: Nein.
  • in serifenloser Schrift: Ja.
  • blendfrei: Nein.
  • bildhaft dargestellt (Fotos/ Piktogramme): Nein.
  • leicht verständlich und eindeutig: Ja.
  • vom Rollstuhl aus erreichbar und einsehbar: Nein.

Verfügt der Automat über eine Menüführung? Nein.

Verfügt der Automat über eine Sprachausgabe? Nein.

Kontaktaufnahme

Gibt es eine Klingel bzw. ein Telefon, um Unterstützung durch Personal zu bekommen? Nein.

Ist es möglich, sich über eine Kamera bemerkbar zu machen? Nein.

Leitsysteme

Gibt es Leitsysteme zum Automaten? Bodenindikatoren sind optisch kontrastreiche und/ oder taktil erfassbare Leitlinien (z.B. Rippenplatten) und Aufmerksamkeitsfelder (z.B. Noppenplatten). Sonstige Leit- und Orientierungshilfen sind z.B. optisch kontrastreiche und/ oder taktil erfassbare Teppich- oder sonstige Bodenbelagswechsel, durchgehende Wände oder Handläufe.: Nein.

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